Die Frage nach der Rente beschäftigt Jung und Alt. Bei der Umsetzung konkreter Vorsorgemaßnahmen scheut dennoch so mancher den Aufwand. Je früher das Vorsorgen aber begonnen wird, umso günstiger wird es und desto höher fällt später die Rente an. Die Nutzung der staatlich geförderten Angebote zur Altersvorsorge, wie der Riester-Rente, ist jedem selbst überlassen. Dass sich solche Verträge auf Dauer rechnen, zeigen zahlreiche Untersuchungen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Riestern können dabei nicht nur Berufstätige.
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Huckepack-Riestern
Wer als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht arbeitet bzw. über kein eigenes Einkommen verfügt, kann dennoch einen Riester-Vertrag abschließen. Dies funktioniert im Rahmen des Huckepack-Riesterns. Dabei muss mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt sein und einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Der zweite Vertrag wird quasi „huckepack“ genommen. Die staatlichen Zuschüsse werden auch dann bezahlt, wenn der Partner nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zum Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr können so die Grundzulage von 154 Euro hinzukommen.
Riestern in der Elternzeit
Wer kein Einkommen hat, muss im Rahmen seines Riester-Vertrages nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen. Wichtig für Eltern ist jedoch dies: Im ersten Jahr der Elternzeit greift die normale Riester-Regelung, dass für eine volle Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt wurden. Erst in den späteren Jahren der Elternzeit reicht dann der Mindestbeitrag. Die Kinderzulagen müssen im Übrigen beantragt werden. Kinder und Riester-Vertrag lohnen sich jedoch: für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro.
Steuern sparen
Steuern sparen will jeder. Das geht auch über die Riester-Rente, denn der Staat fördert hier einerseits über die jährlichen Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Konkret heißt das: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gewährt werden kann. Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden.
Wohn-Riester
Die Deutschen sind bekanntermaßen ein Volk von Häuslebauern. Noch deutlich baufreudiger wurden die meisten durch spezielle Fördergelder. Mit dem sogenannten Wohn-Riester kann seit einigen Jahren die bekannte und weitverbreitete Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Zudem kann das Sparguthaben für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden. Warum also nicht einmal über die eigenen vier Wände nachdenken? (Quelle CASMOS Media GmbH)